Steckersolargeräte sind gegenwärtig zweifach zu melden:

  1. beim Netzbetreiber
  2. beim Marktstammdatenregister MaStR

Meldung beim Netzbetreiber

Pflichten

Die Meldung beim Netzbetreiber ist für Steckersolargeräte gegenüber fest angeschlossenen PV-Anlagen vereinfacht.

Seit indielux Geschäftsführer Marcus Vietzke die Laienanmeldung bis 600 VA (Watt) in die Norm VDE-AR-N 4105:2018-11 verhandelt hat, können Steckersolargeräte, die nicht mehr als 600 VA (Watt) in das öffentliche Stromnetz einspeisen, ohne Elektiker angemeldet werden.

In der anstehenden Novellierung der VDE-AR-N 4105 soll diese Grenze auf 800 VA (Watt) angehoben werden. (Allerdings ist unklar, ob die neue VDE-AR-N 4105 noch in diesem Jahr oder erst in 2025 veröffentlicht wird.)

Im geplanten Solarpaket der Bundesregierung sind weitere Vereinfachungen vorgesehen: Für Steckersolargeräte bis 800 VA (Watt) Wechselrichterleistung und 2000 Watt Photovoltaikleistung wird die Meldung beim Netzbetreiber gänzlich entfallen. (Auch hier ist noch unklar, ob und wann die derzeitige Fassung verabschiedet wird.)

Inzwischen verzichten immer mehr Netzbetreiber auf die Meldung. Zum Beispiel:

Hinweise

  • Die Nichtmeldung beim Netzbetreiber wird zwar nicht sanktioniert, fällt aber auf, da die Netzbetreiber ihre Meldungen mit dem Marktstammdatenregister abgleichen.
  • Wenn du auf störungsauskunft.de deine PLZ in das Suchfeld eingibst, wird dir dein Netzbetreiber angezeigt. Das Anmeldeformular findest du auf der Webseite des Netzbetreibers, wenn du nach Stichworten wie „Balkonkraftwerk“, „Steckersolargerät“ oder „steckerfertige PV-Anlage“ suchst.
  • Die Meldung beim Netzbetreiber besteht aus einem Formular (entweder Vordruck vom Netzbetreiber oder Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 der VDE-AR-N 4105:2018-11 oder DGS-Musterbrief) und dem Zertifikat für den Wechselrichter bzw. für das ready2use Kit (nach Firmwareupdate und Zertifizierung). Gib dafür bitte „Zertifikat“ in die Suche ein und wähle den Download für dein Wechselrichter-Modell aus.
  • Die Reaktion des eigenen Netzbetreibers kann unter pvplug.de/meldung abgeschätzt werden.

Meldung im Marktstammdatenregister MaStR

Meldung von indielux Steckersolargeräten

Steckersolargeräte bis 600 VA Wechselrichterleistung:

  • Meldung beim Marktstammdatenregister MaStR
  • Meldung beim Netzbetreiber mit Wechselrichter Zertifikat (entfällt mit Solarpaket, bis 800 VA Wechselrichterleisung und 2000 Watt Photovoltaikleistung)

Zum Beispiel:

Steckersolargeräte mit ready2plugin Stromwächter

Steckersolargeräte mit ready2plugin Stromwächter

Der ready2plugin Stromwächter wird die Netzeinspeisung konform zu VDE-AR-N 4105 begrenzen. Bei ansteuerbaren Wechselrichtern erfolgt diese Steuerung sekundengenau, bei allen anderen Wechselrichtern gemäß DIN VDE V 0620-1 im 10-Minuten-Intervall.

Die VDE-AR-N 4105 Netzeinspeisebegrenzung für ready2use Smart-Kit GW1500 geht in die Beta-Phase. Mit der Freischaltung der Funktionalität wird indielux eine Herstellererklärung für die Anmeldung beim Netzbetreiber bereitstellen.

ready2plugin Steckersolargeräte (über 600 VA Wechselrichterleistung) deren VDE-AR-N 4105 Netzeinspeisebegrenzung noch nicht freigeschaltet ist, müssen für die Meldung auf 600 VA (Watt) Wechselrichterleistung begrenzt werden. (Durch die anstehende Anhebung der Leistungsgrenze auf 800 VA (Watt) hat sich die Anmeldung von abgeregelten Steckersolargeräten bei den meisten Netzbetreibern etabliert.)

  • Meldung beim Marktstammdatenregister MaStR
  • Meldung beim Netzbetreiber mit Wechselrichter Zertifikat und DGS-Musterbrief (entfällt mit Solarpaket, bis 800 VA Wechselrichterleisung und 2000 Watt Photovoltaikleistung)