Solaranlagen sind in Deutschland zweifach zu melden. In Abhängigkeit von der Leistung gibt es zwei Vereinfachungen für Steckersolargeräte. Für die Vereinfachung nach Solarpaket I sind die Leistungsgrenzen 1 & 2 einzuhalten. Für die Vereinfachung nach VDE-AR-N 4105:2018 ist die Leistungsgrenze 3 einzuhalten:

Vereinfachung durch
Neuregelung
1
installierte Leistung (Nennleistung der Solarmodule)
2
Wechselrichter-leistung (AC)
3
Leistung der Anschlussnutzer-anlage (in das öffentliche Stromnetz abgegebene Leistung)
Meldung im Marktstamm-datenregister (MaStR)Meldung an Netzbetreiber
Solarpaket 20/8657bis zu 2.000 Wp
(Watt Peak)
bis zu 800 VA (Voltampere)als steckerfertige SolaranlageMeldung entfällt
VDE-AR-N 4105:2018≤ (kleiner/gleich) 600 VA (Voltampere)als SolaranlageMeldung durch Anlagenbetreiber („Laienanmeldung“)

Meldung im Marktstammdatenregister (MaStR)

  • Steckersolargeräte sind beim Marktstammdatenregister (MaStR) zu melden, für Geräte bis 800 VA Wechselrichterleistung (Leistungsgrenze 2) gibt es seit 1.4.2024 eine eigene vereinfachte Kategorie „steckerfertige Solaranlage“.
  • Die Nichtmeldung beim Marktstammdatenregister (MaStR) ist eine Ordnungswidrigkeit.

Meldung beim Netzbetreiber

Für Steckersolargeräte über 800 VA (Watt) Wechselrichterleistung oder 2.000 Watt Photovoltaikleistung besteht eine Meldepflicht beim Netzbetreiber. Seit Marcus Vietzke, der Geschäftsführer der indielux GmbH, die Laienanmeldung bis 600 VA (Watt) in die Norm VDE-AR-N 4105:2018-11 verhandelt hat, können Steckersolargeräte, die nicht mehr als 600 VA (Watt) in das öffentliche Stromnetz einspeisen, auch ohne Elektriker angemeldet werden. (In der anstehenden Novellierung der VDE-AR-N 4105 soll diese Grenze auf 800 VA (Watt) angehoben werden.)

Da diese Steckersolargeräte im Marktstammdatenregister (MaStR) als Solaranlagen zu melden sind, wirst du nach der Meldung im MaStR Post von deinem Netzbetreiber bekommen. Dieser Brief kann mit dem Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 der VDE-AR-N 4105:2018-11 und dem Zertifikat für den Wechselrichter bzw. für das ready2use Kit (nach Firmware-Update und Zertifizierung) beantwortet werden. (Gib dafür bitte „Zertifikat“ in die Suche ein und wähle den Download für dein Wechselrichtermodell bzw. ready2use Kit aus.) „Eine Zustimmung des Netzbetreibers oder eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist in der Leistungsklasse bis 600 VA Erzeugungsleistung von steckerfertigen Erzeugungsanlagen unter Verwendung eines ready2plugin Stromwächters nicht erforderlich, da sichergestellt ist, dass keine Netzeinspeisung erfolgt.“ (Dr. Jörn Bringewat)

Meldung von indielux Steckersolargeräten

Steckersolargeräte bis 2.000 Watt Photovoltaikleistung und 800 VA Wechselrichterleistung:

Beispiele:

Steckersolargeräte über 2.000 Watt Photovoltaikleistung oder 800 VA Wechselrichterleistung mit ready2plugin Stromwächter:

Der ready2plugin Stromwächter wird die Netzeinspeisung konform zu VDE-AR-N 4105 begrenzen. Bei ansteuerbaren Wechselrichtern erfolgt diese Steuerung sekundengenau, bei allen anderen Wechselrichtern gemäß DIN VDE V 0620-1 im 10-Minuten-Intervall.

Die der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 gemäße Netzeinspeisebegrenzung für das ready2use Smart-Kit GW1500 geht in die Beta-Phase. Mit der Freischaltung der Funktionalität wird indielux eine Herstellererklärung für die Anmeldung beim Netzbetreiber bereitstellen.

ready2plugin Steckersolargeräte über 600 VA Wechselrichterleistung, deren Netzeinspeisebegrenzung gemäß VDE-AR-N 4105 noch nicht freigeschaltet ist, müssen für die Meldung auf 600 VA (Watt) Wechselrichterleistung begrenzt werden. (Durch die anstehende Anhebung der Leistungsgrenze auf 800 VA (Watt) hat sich die Anmeldung von abgeregelten Steckersolargeräten bei den meisten Netzbetreibern etabliert.)